Darf ich die überhaupt fahren - 18 Zoll Winterreifen?

  • Hallo zusammen,


    ich benötige kurz euer Profi Wissen. Bin seit 2 Wochen im Team Audi - der Händler hat mir ein Satz Winterreifen mitgegeben. Ich blicke aber nicht durch, ob ich die überhaupt fahren darf. Montiert sind sie jetzt (gleiche Schrauben wie auf den Werksfelgen von Audi - Audi Sport 10 Y Design - 9J x 19).


    Jetzt habe ich die Felgen mit der KBA 47706 (Link). Dort steht mal überhaupt nichts vom Audi A5. In den COC Papieren steht auch nichts von einer 8,0 Felge :( (Siehe Datei Anhang)
    Die Reifengröße 245/40 R18 sollte kein Problem sein. Laut Händler sind die Winterfelgen beim Ankauf des Leasingrückläufers dabei gewesen. Laut Papieren war der Audi auch mit Winterfelgen bei der Inspektion...(weiß nur nicht ob es auch genau diese waren).


    Was sagt ihr dazu - Problem - kein Problem?


    Danke und beste Grüße aus dem Rheinland

  • Guten Morgen,


    also ich sage: Problem!
    Schau mal in deinen Fahrzeugschein ob die eingetragen wurden. Ansonsten musst du eine Einzelabnahme (Sonderabnahme) vom TÜV machen lassen. Ich habe für Felgen, Spurplatten und Fahrwerk rund 350€ bezahlt.
    Im COC steht ja nichts von einer 8J Felge.
    Aber mal schauen was die anderen sagen


    Viele Grüße aus dem Rheinland zurück

  • Hallo zusammen,


    vielen dank für Eure Antworten. Es sind keine Originalfelgen und im Fahrzeugschein oder Bordbuch war nichts zu finden.
    Aber es gibt trotzdem ein Ergebnis: in einer älteren Version (2. Fassung) der ABE taucht der Audi A5 auf. Ich hatte in der aktuellen 3 Fassung geschaut - da taucht er nämlich nicht auf. Für mich ist das jetzt erstmal ausreichend.


    Vielen Dank noch mal.

  • Hallo und guten Abend,


    Mal noch ne Frage, bei der ich einfach nicht weiter komme.


    ich habe jetzt 10mm Spurplatten hinten und vorne drauf. Kann ich die Spurplatten bei diesen Winterfelgen (siehe oben) mit der ET 41 und 8J drauf behalten (unabhängig von der Eintragung)?

    Oder passt das nicht?


    Hintergrund: ich möchte sie nicht immer wechseln müssen.

    Danke vorab

  • Hy,

    ich denke wenn du die Spurplatten vorher mit einer anderen Felgengröße gefahren bist musst du sie wahrscheinlich nochmal eintragen mit der neuen Felgengröße. Ansonsten beim Tüv mal kurz nachfragen wenn das möglich ist.

    MfG

  • Hi GT5,


    vielen Dank schon mal für deine schnelle Antwort.
    Habe jetzt folgende Felgen mit ET 33 zu: Felgen Sommer


    Aber ich raffe das mit der ET nicht. Aber deiner Antwort verstehe ich jetzt so, dass auch die Winterfelgen mit der Spurverbreiterung drauf passen. Würde sie dann eintragen lassen.


    Liebe Grüße aus dem Rheinland


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  • Hy,

    also mit einer 10er Spurplatte hast du später ne ET31. Umso kleiner die ET umso weiter steht die Felge aus der Radhaus raus. Wie gesagt mit den Spurplatten hast du ne ET31 und das sollte passen.

    MfG

  • Hallo


    Deine Frage wird in dem Gutachten auf Seite 7/14 eigentlich schon erklärt.


    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer

    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

    Hierzu zählt, dass das originale Fahrwerk (Federn und Dämpfer) verbaut ist. Ferner darf die Spurbreite des Fahrzeuges, z. B. durch Spurplatten, nicht verändert werden,

    Solltest du dich für Spurplatten entscheiden, ist eine Anbauabnahme (für die Kombination Felgen/Reifen/Spurplatten) durch einen Sachverständigen zwingend erforderlich. Ansonsten ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen.


    Mit Gruß